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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster

    Das FG Münster hat neu beim BFH anhängige Entscheidungen bekannt gegeben, darunter eine zum Werbungskostenabzug bei umgekehrten Familienheimfahrten.

     

    Im Einzelnen:

     

    • Umwandlungsteuer: Zur Frage, ob bei der Einbringung eines Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 eine Wertaufstockung zulässig ist, wenn zwar die Summe der Teilwerte der eingebrachten Einzelwirtschaftsgüter über dem Buchwert des Teilbetriebs liegt, der Wert des eingebrachten Teilbetriebs als Sachgesamtheit aufgrund eines negativen Geschäftswerts jedoch nicht (FG Münster 31.1.14, 9 K 135/07 K,F, Rev. BFH I R 33/14)

     

    • Verfahrensrecht: Zur Frage, ob privatrechtliche Abtretungen und Einräumungen von Grundpfandrechten die Haftung im Hinblick auf den Grundsatz der anteiligen Tilgung begrenzen (FG Münster 16.1.14, 9 K 2879/10 L, Rev. BFH VII R 20/14)

     

    • Einkommensteuer: Werbungkostenabzug für überwiegend berufliche veranlasste umgekehrte Familienheimfahrten (FG Münster 28.8.13, 12 K 339/10 E, Rev. BFH VI R 22/14)
    Quelle: ID 42752640