· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster
| Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, die als Revisionen dem BFH vorliegen. Darunter ist auch eine Entscheidung zum Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch. |
Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Zum Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch (FG Münster 2.10.14, 1 K 1611/11 E, Rev. BFH IX R 43/14)
- Einkommensteuer: Zum Umfang der Abzugsfähigkeit von Rechtsanwalts- und Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen für den Veranlagungszeitraum 2009 (FG Münster 18.6.14, 10 K 3686/11 E, Rev. BFH VI R 64/14)
- Körperschaftsteuer: Zur Frage, ob und in welchem Umfang Zinsen, die für sog. Upstream-Darlehen an Tochtergesellschaften gezahlt werden, nach § 8a KStG in der ab 2004 gültigen Fassung als verdeckte Gewinnausschüttungen behandelt werden (FG Münster 29.8.14, 9 K 1828/11 K,G, Rev. BFH I R 70/14)
- Körperschaftsteuer: Zum Umfang des Steuererlasses wegen eines Sanierungsgewinns (FG Münster 22.5.13, 10 K 2866/12 K, Rev. BFH I R 52/14)
- Schenkungsteuer: Zur Höhe der Anrechnung für die auf Vorschenkungen entfallende Steuer, wenn diese in einem früheren Bescheid unzutreffend ermittelt worden war (FG Münster 23.10.14, 3 K 265/12 Erb)
- Umsatzsteuer: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Personalgestellung durch einen gemeinnützigen Verein an einen Landschaftsverband steuerfrei? (FG Münster 15.10.14, 5 K 4314/12 U, Rev. BFH V R 56/14)
Quelle: ID 43127330