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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Umsatzsteuer: 1. Sind Umsätze einer GbR aus dem Betrieb einer Schwimmschule nach nationalem Umsatzsteuerrecht steuerfrei? 2. Ergibt sich die Steuerbefreiung der Umsätze aus Kinderschwimmkursen (ist die Vermittlung grundlegender Schwimmtechniken Schulunterricht?) aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL? 3. Findet die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL nicht nur für den von einem Einzelunternehmer, sondern auch für den durch die Gesellschafter einer GbR erteilten Unterricht Anwendung? (FG München 13.9.18, 3 K 1868/17, Rev. BFH V R 32/18)

     

    • Regelmäßige Arbeitsstätte: Ist bei einem Polizeibeamten, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) seine Dienststelle anfährt, aber den Großteil seiner Zeit im Einsatzwagen Streife fährt (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), die Polizeidienststelle seine regelmäßige Arbeitsstätte? (FG Berlin-Brandenburg 8.2.18, 13 K 13187/16, Rev. BFH VI R 38/18)

     

    • Untätigkeitsklage: Bewirkt der Umzug des Steuerpflichtigen in den Bezirk eines anderen Finanzamts den Übergang der Gesamtzuständigkeit für die Einkommensbesteuerung und damit auch der Zuständigkeit für das Erhebungsverfahren? (FG München 19.7.18, 13 K 629/17, Rev. BFH VII R 37/18)

     

    • Kinderfreibetrag: Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß? Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht? Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar?(FG Sachsen 15.3.2017 2 K 1429/16, Rev. BFH VIII R 16/17)

     

    • Altersvorsorge: Stellt die Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus dem nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Einzahlung in einen Bausparvertrag in der Ansparphase, mit dem Zweck eine frühere Zuteilungsreife des Bausparvertrages zu erreichen, um damit in der Zukunft das für die Anschaffung des Wohnungseigentums eingesetzte Darlehen abzulösen, nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage keine wohnungswirtschaftliche Verwendung dar, weshalb die Entnahmebewilligung insoweit für unwirksam zu erklären ist? (FG Berlin-Brandenburg 19.7.18, 10 K 10247/16, Rev. BFH X R 28/18)

     

    • Offenbare Unrichtigkeit: Ist § 129 AO dahingehend auszulegen, dass bei elektronisch übermittelten Steuererklärungen und Gewinnermittlungen, bei denen keine eigene Erfassung durch das Finanzamt stattfindet, das Finanzamt sich die Sachverhaltsermittlung und damit etwaige Fehler zu Eigen macht? Liegt bei der Nichtausfüllung einzelner Felder einer Steuererklärung ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor oder handelt es sich um oder handelt es sich um einen „mechanischen“ Fehler“?(FG Köln 11.5.17 10 K 1732/16, Rev. BFH XI R 9/18)
    Quelle: ID 45664903