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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juni 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Mitunternehmeranteil: Sind bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils (hier: an der Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) die Buchwerte auch dann gemäß § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Sonderbetriebsvermögens (hier: Teile seines Geschäftsanteils an der Betriebskapitalgesellschaft) bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert? (FG Düsseldorf 19.4.18, 15 K 1187/17 F, Rev. BFH IV R 14/18)

     

    • Geldwerter Vorteil: Fließt der mit der vergünstigten Nutzung eines Fitnessstudios einhergehende geldwerte Vorteil den teilnehmenden Arbeitnehmern mit der Übergabe des Mitgliedsausweises bereits für den gesamten Zeitraum der Mitgliedschaft zu oder fortlaufend monatlich während der Dauer ihrer Teilnahme, wenn der Arbeitgeber mit dem Fitnessstudio einen Vertrag über die Dauer von 12 Monaten geschlossen, mit den Arbeitnehmern aber mündlich monatliche Nutzung vereinbart hat? ‒ Ausübung des Pauschalierungswahlrechts? ‒ Höhe des geldwerten Vorteils? (FG Niedersachsen 13.3.18, 14 K 204/16, EFG 2018, 942, Rev. BFH VI R 14/18)

     

    • Umsatzsteuervorauszahlung: Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG auch in Fällen anzuwenden, in denen die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung aufgrund der Regelung des § 108 Abs. 3 AO außerhalb des Zeitraums von 10 Tagen („kurze Zeit“) liegt, die Zahlung aber innerhalb des Zeitraums erfolgt ist? (FG Sachsen 30.11.16, 2 K 1277/16, EFG 2017, 227, Rev. BFH VIII R 23/17)

     

    • Einnahmeüberschussrechnung: Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25 % betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen? (FG Sachsen 4.5.17, 5 K 1362/15, Rev. BFH VIII R 9/18)

     

    • Betriebsprüfung: Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen: Ob und in welchem Umfang ist ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und/oder Unterlagen aufzubewahren? Welche Unterlagen und Aufzeichnungen bei digitaler Speicherung müssen im Fall einer Betriebsprüfung dann auch auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden? (FG München 18.1.18, 10 K 3036/16 EFG 2018, 717, Rev. BFH X R 8/18)
    Quelle: ID 45365157