· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (März 2020)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
Im Einzelnen:
- Datenschutzgrundverordnung: Hat die Klägerin einen Informationsanspruch der über sie bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gespeicherten Daten und ggf. einen Anspruch auf Korrektur dieser Daten nach Art. 14 DSGVO i. V. m. § 32c Abs. 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AO? (FG Köln 18.9.19, 2 K 312/19, Rev. BFH II R 43/19)
- Absetzung für Abnutzung: Handelt es sich bei Einbringung eines Wirtschaftsguts der Gesellschafter in die Personengesellschaft, soweit neben der Gewährung von Gesellschaftsrechten (Gutschrift auf dem Kapitalkonto I) eine Gutschrift auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto erfolgt, um eine Einlage mit der Folge, dass die Gesellschaft insoweit die AfA-Bemessungsgrundlage unter Beachtung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG zu ermitteln hat, oder liegt eine entgeltliche Anschaffung des Wirtschaftsguts durch die Gesellschaft vor? (FG Niedersachsen 17.10.19, 7 K 67/15, Rev. BFH IV R 2/20)
- Nahe Angehörige: Ist bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der ‒ im konkreten Fall für den Steuerpflichtigen dienlichere ‒ örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen Dritten (teurer) vermietet? (FG Thüringen 22.10.19, 3 K 316/19, BFH IX R 7/20)
- Konkurrentenklage: Steuerrechtliche Beurteilung eines Betriebs einer gemeinnützigen Körperschaft: Kann eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken dient und muss sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren? Ist für diese Beurteilung der handelsrechtliche Gewinn heranzuziehen oder nur die Finanzierungsüberschüsse? Wird die Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft durch die enge Zusammenarbeit mit ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft ausgeschlossen, da die Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft abfärbt? (FG Düsseldorf 3.9.19, 6 K 3315/17 K,G, Rev. BFH XI R 29/19)
Quelle: ID 46415243