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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Mai 2020)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Sind Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung von nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern in ihrem eigenen Haushalt lebenden Familienangehörigen im Rahmen von § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar und, falls ja, setzt der Abzug voraus, dass die Rechnung auf den Steuerpflichtigen ausgestellt ist? (FG Berlin-Brandenburg 11.12.19, 3 K 3210/19, Rev. BFH VI R 2/20)

     

    • Begründet Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2, Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) ein Anspruch auf Akteneinsicht in Einkommensteuerakten? (FG Niedersachsen 28.1.20, 12 K 213/19, Rev. BFH VII R 12/20)

     

    • Ist zur Vermeidung einer Insolvenz und zur Sanierung der GmbH ein Restrukturierungsbeitrag eines GmbH-Gesellschafters ‒ als Bedingung einer der GmbH kreditgebenden Bank für einen Teilerlass der Kreditschulden l‒ in Form einer unentgeltlichen Übertragung eines Anteils seiner GmbH-Beteiligung an eine GmbH-Mitgesellschafterin keine Schenkung, sondern eine unter § 17 EStG fallende Anteilsveräußerung? (FG Sachsen 16.7.19, 6 K 1503/17, Rev. BFH IX R 6/20)

     

    • Kann auch dann eine verlustbringende Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG unterhalten werden, wenn die Gewinnerwartung unter Verzicht auf ein schlüssiges Betriebskonzept allein aus Werbeversprechen abgeleitet wurde und der erzeugte Strom überwiegend zur Deckung des privaten Strombedarfs genutzt wird? (FG Thüringen 11.9.19, 3 K 59/18, Rev. BFH X R 32/19)
    Quelle: ID 46603320