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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren

    | Der BFH hat die anhängigen Verfahren für den Monat Dezember mitgeteilt, darunter sind u.a. folgende Verfahren: |

     

    • Schenkungsteuer. Vergünstigung nach § 13a ErbStG bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge- Führt die umfassende Zuordnung des Stimmrechts zum Nießbraucher eines Kommanditanteils bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt dazu, dass dem Kommanditisten Mitunternehmerinitiative fehlt und er daher kein Mitunternehmer ist, so dass eine Steuerbefreiung ausscheidet? (Rev. BFH II R 34/13, II R 35/13, II R 36/13)

     

    • Realteilung: Muss bei Mitunternehmerschaften, die ihren Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, im Falle der Realteilung auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen werden, wenn nach der Realteilung die Gewinnermittlung durch EÜR fortgesetzt wird? (Rev. BFH III R 49/13)

     

    • Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des FA? Hat das FA bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? (Rev. BFH VIII R 58/13)

     

    • Vermietungsabsicht: Indizwirkung der vorhergehenden Vermietung, auch wenn nach dem Erwerb die bestehenden Mietverhältnisse übernommen, aber zeitnah aufgelöst werden, um im Rahmen einer Jahre später erfolgten Generalsanierung u.a. ein andere Wohnungsaufteilung zu realisieren (2 Wohnungen pro Etage statt wie bisher 3 Wohnungen)? (Rev. BFH IX R 46/13)

     

    • Nachträgliche Werbungskosten: Sind Schuldzinsen, die auf die Finanzierung eines Gesellschafterdarlehens entfallen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Streitjahr 2009 zu berücksichtigen, wenn die GmbH-Beteiligung bereits vor dem Veranlagungszeitraum 2009 veräußert wurde? (Rev. BFH VIII R 54/13)
    Quelle: ID 42468648