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  • · Nachricht · ·Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (November 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Offenbare Unrichtigkeit: Kann ein Einkommensteuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden, wenn für das Finanzamt die fehlerhafte Eintragung der Vorsorgeaufwendungen in die falsche Kennziffer ohne weiteres erkennbar, die falsche Entscheidung des Steuerberaters hierfür jedoch ursächlich war? (FG Baden-Württemberg 7.5.18, 8 K 2881/16, Rev. BFH X R 27/18).

     

    • Barlohnumwandlung: Wie ist das Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ bei arbeitsvertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (hier: Zuschuss für die Internetnutzung, Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) auszulegen? Vertrauensschutz? (FG Düsseldorf 24.5.18, 11 K 3448/15 H (L) EFG 2018, 1487, Rev. BFH VI R 32/18).

     

    • Unternehmeridentität: Ist die Konzernklausel analog auch bei der Gewerbesteuer anzuwenden mit der Folge, dass die Unternehmeridentität der Personengesellschaft gewahrt bleibt, wenn ihre Kommanditistin den Kommanditanteil abspaltet und gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile in eine andere Kapitalgesellschaft einbringt, wobei hinter der übertragenden und der übernehmenden Kapitalgesellschaft derselbe Alleingesellschafter steht? (FG Düsseldorf 9.7.18, 2 K 2170/16 F, Rev. BFH IV R 29/18).

     

    • Forderungsabtretung: Hat das Finanzamt in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen und kann es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen? (FG Thüringen 21.2.18, 3 K 282/17 EFG 2018, 1409, Rev. BFH V R 21/18).
    Quelle: ID 45614693