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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Oktober 2024)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Ergehen von Haftungsbescheiden: Wird die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung als Teilnahme an einer solchen Tat von § 191 Abs. 5 S. 2 AO erfasst oder ist eine begangene Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 S. 2 AO nach dem Wortlaut der Vorschrift auf eine täterschaftliche Begehungsform beschränkt? (BFH VII R 18/24)

     

    • Termingeschäft: Ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte in § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.20 (BGBl I 20, 3096) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, als Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden dürfen und die Verlustverrechnung auf jährlich 20.000 EUR begrenzt ist? (BFH VIII R 11/24)

     

    • Erstausbildung: Kann eine wenige Monate dauernde Ausbildung bzw. Qualifikation zum „Verbrauch“ der Erstausbildung nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG führen? Stellt § 9 Abs. 6 S. 2 EStG hierfür eine ‒ auch für das Kindergeldrecht geltende ‒ Mindestdauer als Voraussetzung für die Erstausbildung auf? (BFH III R 12/24)

     

    • Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: Zur Frage der Unzulässigkeit der Klage, wenn ein Steuerberater im September 2023 eine Klage per Fax und Papierform beim Finanzgericht einreichte. (BFH VI R 24/24)

     

    • Umsatzsteuerliche Organschaft: Hat das FG die sog. 3-Sphären-Theorie im Zusammenhang mit unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 9a UStG; hier insbesondere unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Stadions) bei einer in eine Betriebs-GmbH ausgelagerten Fußballmannschaft eines Vereins falsch angewendet? Inwieweit liegt ansonsten auch (überhaupt) eine Organschaft zwischen der Betriebs-GmbH und dem Fußballverein vor? (BFH XI R 23/23)
    Quelle: ID 50217624