· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (September 2024)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
- Private Veräußerungsgeschäfte: Sind teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten nicht als tatbestandliche Veräußerungen im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes zu werten? (BFH IX R 17/24)
- Corona-Sonderzahlung: Konnte ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie beispielsweise Urlaubsgeld, worauf arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand, teilweise als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11a des Einkommensteuergesetzes auszahlen? (BFH VI R 25/24)
- Umsatzsteuerbefreiung, Bestattung: Zur Steuerpflicht von im Bereich des Bestattungswesens erbrachten LeistungenStellt die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen dar, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind? (BFH V R 31/23)
- Umsatzsteuerbefreiung, Heilbehandlung: Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums aufgrund von Kooperationsverträgen mit PflegeheimenSind Umsätze eines medizinischen Versorgungszentrums, das in Erfüllung übernommener Pflichten aus Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b SGB XI und § 140a SGB V wie im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung ärztliche Heilbehandlungen erbracht und im Rahmen von Kooperationsverträgen Ärzte verpflichtet hat, welche die persönlichen Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG erfüllen, umsatzsteuerfrei, weil die Umsätze aus sog. „Care-plus-Verträgen“ entweder medizinische Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder damit zusammenhängende Nebenleistungen darstellen? (BFH V R 5/24)
Quelle: ID 50175386