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Neue beim BFH anhängige Verfahren des FG Baden-Württemberg
| Eine ganze Reihe Verfahren des FG Baden-Württemberg liegen dem BFH vor, darunter eine zur betriebsbezogenen Betrachtung bei der Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG sowie zu Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG bei einer Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft und zu der Frage, ob das Steuergeheimnis durch die Weitergabe betrügerisch erlangter Eingangsrechnungen an die Kriminalpolizei verletzt wird.
Im Einzelnen:
- Einkommensteuer: Partnerschaftsgesellschaft: Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze der Freiberufler-GbR - Partnerschaftsgesellschaften haben nur einen Betrieb - Betriebsbezogene Betrachtung bei der Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG und bei den sog. Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG (FG Baden-Württemberg 22.1.13, 5 K 4164/09, NZB BFH VIII B 39/13)
- Einkommensteuer: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer atypischen stillen Beteiligung unter nahen Angehörigen (FG Baden-Württemberg 31.10.13, 7 K 3633/10, NZB BFH IV B 141/13)
- Umsatzsteuer: Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung eines größtenteils privat genutzten Wohnhauses - Anwendungsbereich von § 9 Abs. 2 UStG (FG Baden-Württemberg 26.6.13, 12 K 2906/10, Rev. BFH V R 10/14)
- Verfahrensrecht: Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Weitergabe betrügerisch erlangter Eingangsrechnungen an die Kriminalpolizei (FG Baden-Württemberg 4.12.13, 1 K 3881/11; NZB BFH V B 10/14)
Quelle: ID 42708222