· Nachricht · Bilanzierung
Deckelung von Steuerrückstellungen auf den Handelsbilanzansatz ist zulässig
| Mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen dürfen Rückstellungen in der Steuerbilanz den handelsrechtlichen Wert nicht übersteigen. Diese Sichtweise der Finanzverwaltung (R 6.11 Abs. 3 EStR) hat das FG Rheinland-Pfalz (7.12.16, 1 K 1912/14, Rev. BFH I R 18/17 ) jüngst bestätigt. |
Unterschiede können sich u. a. aus dem Abzinsungszeitraum ergeben. Bei Sachleistungsverpflichtungen ist steuerlich der Zeitraum bis zum Erfüllungsbeginn maßgebend. Da handelsrechtlich auf das Ende der Erfüllung abgestellt wird, ergibt sich hier eine höhere Abzinsung und ein niedrigerer Wert.
Quelle: ID 44708332