21.05.2019 · Nachricht · Einkommensteuer
Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug
| Nach Auffassung des FG Köln ist ein im Einkommensteuerbescheid angesetzter Altersentlastungsbetrag bei der Verlustfeststellung zum 31.12. auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Im Rahmen des Verlustausgleichs ist danach der Altersentlastungbetrag mit positiven Einkünften zu verrechnen und kann darüber hinaus die Wirkung entfalten, dass sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht. Diesem Umstand ist bei der Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 S. 4 EStG Rechnung zu tragen (FG Köln 12.12.18, 10 K 1730/17; Rev. BFH IX R 3/19, ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 28,20 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig