Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.05.2019 · Nachricht · Einkommensteuer

    Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug

    | Nach Auffassung des FG Köln ist ein im Einkommensteuerbescheid angesetzter Altersentlastungsbetrag bei der Verlustfeststellung zum 31.12. auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Im Rahmen des Verlustausgleichs ist danach der Altersentlastungbetrag mit positiven Einkünften zu verrechnen und kann darüber hinaus die Wirkung entfalten, dass sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht. Diesem Umstand ist bei der Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4 S. 4 EStG Rechnung zu tragen (FG Köln 12.12.18, 10 K 1730/17; Rev. BFH IX R 3/19, ). |