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  • 01.08.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Besteuerung einer Vergleichszahlung nach Darlehenswiderruf

    | Wird ein Darlehensvertrag widerrufen und erhält der Darlehensnehmer in der Folge eine Vergleichszahlung, so ist diese nach einer Entscheidung des FG Köln (19.1.22, 5 K 1371/20, Urteil; Rev. BFH VIII 6/22; Einspruchsmuster ) als Kapitalertrag einkommensteuerpflichtig, soweit er als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wurde, die die kreditgebende Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hatte (Nutzungsersatz). Der Vergleichsbetrag unterliegt dann unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags ohne Berücksichtigung weiterer Werbungskosten der Einkommensteuer. |