22.03.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Entgeltlicher Verzicht auf das chefärztliche Privatliquidationsrecht
| Die aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors gewährte Ausgleichszahlung für den versetzungsbedingten Wegfall der auf beamtenrechtlicher Grundlage gewährten Möglichkeit zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) ist dann nicht der unternehmerischen Sphäre des Medizinprofessors zuzuordnen, wenn sich die Zahlung in erster Linie als Gegenleistung für die vorzeitige Aufgabe der Position des Klinikdirektors darstellt und sich lediglich der Höhe nach an den bisherigen Einkünften aus freiberuflicher medizinischer Tätigkeit orientiert (FG Schleswig-Holstein 30.9.20, 4 K 67/18, EFG 21, 70; Rev. BFH V R 36/20, Einspruchsmuster ). |
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