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  • 12.07.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

    | Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (Fünftel-Regelung) anwendbar. Eine Überstundenvergütung kann steuerlich nicht anders behandelt werden als eine Nachzahlung von Lohn für die reguläre Arbeitsleistung (FG Münster 23.5.19, 3 K 1007/18 F; Rev. zugelassen, ). |