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  • 27.06.2022 · Nachricht · Einkommensteuer

    Kinderbetreuungskosten, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Günstigerprüfung beim Wechselmodell

    | Beim sog. Wechselmodell ist das Kind gleichwertig in den jeweiligen Haushalten seiner nicht miteinander verheirateten Elternteile (oder getrenntlebenden Ehegatten) aufgenommen. Steuerlich stellen sich bei einer solchen Konstellation verschiedene Problematiken: Wer kann die Kinderbetreuungskosten und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen? Bekommt nur ein Elternteil das Kindergeld, stellt sich die weitere Frage, ob das hälftige Kindergeld auch bei demjenigen Elternteil im Rahmen einer Günstigerprüfung angerechnet wird, der kein Kindergeld erhält. Hierzu hat sich nun das FG Thüringen (23.11.21, 3 K 799/18, EFG 22, 155; Rev. BFH III R 1/22, Einspruchsmuster ) Stellung genommen. |