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  • 28.02.2025 · Nachricht · Einkommensteuer

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für 2021 nach Einführung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 3..

    | Aktuell sind zahlreiche Rechtsfragen rund um die Einführung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 3 Nr. 72 EStG umstritten. Dazu gehört auch die Frage, ob infolge der Einführung des Gewinnermittlungsverbots in § 3 Nr. 72 S. 2 EStG ein in 2021 noch gebildeter IAB rückgängig gemacht werden muss, da eine – gewinnerhöhende – Hinzurechnung i. S. d. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG nicht mehr vorgenommen werden kann. Das FG Köln (14.3.24, 7 V 10/24) hat sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstmals hierzu geäußert und gegen die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei summarischer Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehabt. Insbesondere sollen danach keine Verstöße gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleiteten Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit vorliegen. Eine verfassungswidrige Rückwirkung und eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes durch § 3 Nr. 72 EStG sei bereits aufgrund der begünstigenden Rechtsfolgenwirkung der Norm ausgeschlossen. |