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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Übertragungen von Mitunternehmeranteilen

    | Nach § 6 Abs. 3 S. 1 HS. 1 EStG scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Teil eines Mitunternehmeranteils nicht nur dann aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist, sondern auch dann, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens nachher zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen wird ( FG Niedersachsen 27.11.14, 1 K 10294/13 ; Rev. BFH IV R 12/15, Einspruchsmuster ). |

     

    PRAXISHINWEIS | Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH scheidet (ausnahmsweise) die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Mitunternehmeranteil auch dann nach § 6 Abs. 3 S. 1 HS. 1 EStG aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des Sonderbetriebsvermögens vorher bzw. zeitgleich zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen worden ist (so BFH 2.8.12, IV R 41/11). Das FG Niedersachsen hat nun für den Fall der nachträglichen Übertragung eine weitere Ausnahme von der Versteuerung der stillen Reserven geschaffen. Da die Finanzverwaltung bereits der o.g. BFH-Rechtsprechung nicht folgt (BMF 12.9.13, IV C 6-S 2241/10/10002, BStBl I 13, 1164), hat die Verwaltung Revision eingelegt, um diese Problematik höchstrichterlich klären zu lassen. In vergleichbaren Fällen sind bis dahin Einspruch und Klage geboten.

    Quelle: ID 43386334