03.07.2023 · Nachricht · Einkommensteuer
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an den Abzug von Kinderbetreuungskosten
| In mehreren Verfahren ist zwar die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der §§ 4f, 9c EStG hinsichtlich erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten festgestellt worden (BFH 14.11.13, III R 18/13, BStBl II 14, 383; 9.2.12, III R 67/09, BStBl II 12, 567; 5.7.12, III R 80/09, BStBl II 12, 816; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 18.2.13, 2 BvR 2454/12; FG Hamburg 16.5.17, 2 K 75/16). Eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Nachfolgeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG hat jedoch – soweit ersichtlich- bislang noch nicht stattgefunden. Das FG Köln (19.1.23, 15 K 268/21; Rev. BFH III R 8/23, Einspruchsmuster ) hat zwar insoweit auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der einschränkenden Voraussetzungen und Abzugsbeschränkungen der Höhe nach bei § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG festgestellt, jedoch diesbezüglich die Revision zu gelassen. |
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