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  • 25.05.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung

    | Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die nach Verkauf einer Zweitwohnung zur doppelten Haushaltsführung entstanden ist, ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig (FG Rheinland-Pfalz 16.5.17, 2 K 1701/14, Rev. eingelegt). |