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  • · Nachricht · Einspruchsverfahren

    OFD Rheinland-Pfalz hilft massenhaft Einsprüchen ab

    | Rheinland-pfälzische Finanzämter verschicken diesen Monat rund 26.000 Abhilfebescheide zur Einkommensteuer bei Einsprüchen gegen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2005 bis 2012. Dabei geht es um Einsprüche unter Hinweis auf anhängige Musterprozesse, in denen das Ruhen des Verfahrens beantragt wurde. |

     

    Die Änderungsbescheide enthalten einen Vorläufigkeitsvermerk. Dadurch bleiben die betreffenden Einkommensteuerbescheide bis zur abschließenden Beendigung der Musterverfahren in den für vorläufig erklärten Punkten offen und können im Anschluss an das Urteil geändert werden. Durch den Vorläufigkeitsvermerk werden die Einsprüche aus Sicht der Verwaltung jedoch vollständig erledigt. Die Vorläufigkeitsvermerke werden bundeseinheitlich durch das Bundesfinanzministerium festgelegt (zuletzt: BMF 10.6.14, IV A 3 - S 0338/07/10010).

     

    PRAXISHINWEIS | Zwar soll dies für den Bürger keinen Nachteil haben, denn der Vorläufigkeitsvermerk bietet einen gleichwertigen Rechtsschutz wie die Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren (BFH 23.1.13, X R 32/08). Allerdings muss jetzt geprüft werden, ob die laut BMF für vorläufig erklärten Punkte auch wirklich dem individuellen Einspruchsanliegen des Bürgers entsprechen.

    Quelle: ID 43062764