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  • 13.12.2016 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Vergebliche Rechtsverfolgungskosten als latente Erblasserschulden?

    | Vergeblich aufgewendete Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG mindern nur dann die festgesetzte Erbschaftsteuer, wenn sich der Prozess auf Gegenstände bezieht, die nach der Erkenntnis des Gerichts der Erbmasse zugerechnet werden (FG Baden-Württemberg 25.3.15, 11 K 448/11, Rev. BFH II R 29/16, Einspruchsmuster ). |