· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und nachträglichen Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts. |
Im Einzelnen:
- Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft (BFH 10.5.17, I R 19/15)
- Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (BFH 10.5.17, I R 51/15)
- Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still (BFH 13.7.17, IV R 41/14)
- Biogasanlage in der Umsatzsteuer ‒ Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel (BFH 10.8.17, V R 3/16)
- Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag ‒ Gesamtwürdigung von Verträgen durch das FG (BFH 12.7.17, VI R 59/15)
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ‒ Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts ‒ Bürgschaft ‒ Vertrauensschutz (BFH 11.7.17, IX R 36/15)
Quelle: ID 44920847