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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung ‒ Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids (BFH 14.6.17, I R 38/15)

     

    • Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter; Verlustübernahmevereinbarung bei Änderung des Aktienrechts (BFH 10.5.17, I R 93/15)

     

    • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach dem AusglLeistG (BFH 17.5.17, II R 7/15)

     

    • Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden ‒ kein Abzug der Reparaturaufwendungen als Nachlassverbindlichkeit (BFH 26.7.17, II R 33/15)

     

    • Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen des FA bei der Heranziehung von Gesamtschuldnern zur Grunderwerbsteuer (BFH 30.8.17, II R 48/15)

     

    • Investitionsabzugsbetrag: Investitionszulage erhöht Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich (BFH 3.8.17, IV R 12/14)

     

    • Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim (BFH 3.8.17, V R 52/16)

     

     

    • Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern ‒ Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel des FA ‒ Auslegung von Verwaltungsakten ‒ Verpflichtung des FA zum Erlass eines Verwaltungsakts (BFH 21.6.17, V R 3/17)

     

    • Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern ‒ Zu Würdigung und Feststellungen des FG ‒ Fortfall der Bindungswirkung (BFH 21.6.17, V R 4/17)

     

     

     

    • Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen ‒ Zuwendung des Kapitalgesellschaftsanteils an einen Freund ‒ Gestaltungsmissbrauch ‒ Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.17 als NV-Entscheidung abrufbar. (BFH 9.5.17, IX R 1/16)
    Quelle: ID 44992220