· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen. |
Im Einzelnen:
- Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen (BFH 29.11.17, II R 52/15)
- Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums (BFH 21.12.17, III R 14/16)
- Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes (BFH 18.1.18, III R 16/17)
- Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen (BFH 21.2.18, VI R 25/16)
- Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung (BFH 12.12.17, VIII R 9/14)
- Geschlossener Immobilienfonds ‒ Veräußerung oder Rückabwicklung (BFH 11.7.17, IX R 27/16)
- Entschädigung und Schadenersatz ‒ Einheitsbetrachtung ‒ indizielle Beurteilung (BFH 9.1.18, IX R 34/16)
- Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nachfolgender steuerfreier Grundstücksveräußerung (BFH 13.12.17, XI R 3/16)
Quelle: ID 45271526