· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug. |
Im Einzelnen:
- Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule)(BFH 11.4.18, III R 18/17)
- Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug (BFH 1.3.18, V R 18/17)
- Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen (BFH 20.2.18, VII R 21/16)
- Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft (BFH 29.11.17, I R 83/15)
- Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG (BFH 14.3.18, III R 5/17)
- Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft ‒ Auslegung der Klageschrift (BFH 1.3.18, IV R 38/15)
- Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten r‒ Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid (BFH 22.2.18, VI R 17/16)
Quelle: ID 45342797