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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß (BFH 25.4.18, II R 43/15)

     

    • Zurückweisung eines Bevollmächtigten (BFH 28.2.18, II R 3/16)

     

    • Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch (BFH 22.2.18, III R 10/17)

     

    • Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH 21.2.18, III R 14/17)

     

    • Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb (BFH 25.4.18, III R 40/17)

     

    • Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil ‒ Bestimmung des Zeitpunkts der Anteilsveräußerung bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Mitunternehmerschaft (BFH 1.3.18, IV R 15/15)

     

    • Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG ‒ Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung (BFH 26.4.18, IV R 33/15)

     

    • Gebäude-AfA ‒ Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ‒ Nachträgliche Herstellungskosten bei degressiver AfA (BFH 29.5.18, IX R 33/16)

     

    • Abfindungszahlung als Entschädigung ‒ außerordentliche Einkünfte (BFH 13.3.18, IX R 16/17)

     

    • Einkünfte aus Leistungen ‒ „Break Fee“ (BFH 13.3.18, IX R 18/17)

     

    • Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ (BFH 13.3.18, IX R 41/17)
    Quelle: ID 45394900