· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG. |
Im Einzelnen:
- Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß (BFH 25.4.18, II R 43/15)
- Zurückweisung eines Bevollmächtigten (BFH 28.2.18, II R 3/16)
- Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch (BFH 22.2.18, III R 10/17)
- Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH 21.2.18, III R 14/17)
- Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb (BFH 25.4.18, III R 40/17)
- Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil ‒ Bestimmung des Zeitpunkts der Anteilsveräußerung bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Mitunternehmerschaft (BFH 1.3.18, IV R 15/15)
- Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG ‒ Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung (BFH 26.4.18, IV R 33/15)
- Gebäude-AfA ‒ Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer ‒ Nachträgliche Herstellungskosten bei degressiver AfA (BFH 29.5.18, IX R 33/16)
- Abfindungszahlung als Entschädigung ‒ außerordentliche Einkünfte (BFH 13.3.18, IX R 16/17)
- Einkünfte aus Leistungen ‒ „Break Fee“ (BFH 13.3.18, IX R 18/17)
- Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ (BFH 13.3.18, IX R 41/17)
Quelle: ID 45394900