· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen. |
Im Einzelnen:
- Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto ‒ Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen (BFH 13.9.18, I R 19/16)
- Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen (BFH 11.9.18, I R 59/16)
- Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 S. 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags (BFH 25.10.18, IV R 35/16)
- Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (BFH 14.11.18, XI R 16/17)
Quelle: ID 45744993