· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. |
Im Einzelnen:
- Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft (BFH 28.11.18, I R 56/16)
- Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (BFH 16.1.19, II R 19/16)
- Steuerbegünstigtes Vermögen aufgrund einer Poolvereinbarung bei einer Kapitalgesellschaft (BFH 20.2.19, II R 25/16)
- Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.1.19, II R 19/16 ‒ Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (BFH 30.1.19, II R 26/17)
- Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft (BFH 17.1.19, III R 35/17)
- Zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BFH 4.4.19, VI R 18/17)
Quelle: ID 45964322