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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung und Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. 8 S. 2 KStG (BFH 13.2.19, I R 21/17)

     

    • Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung (BFH 8.5.19, II R 18/16)

     

    • Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung (BFH 28.5.19, II R 37/16)

     

    • Kein Herstellerprivileg für die Herstellung von sog. Kuppelprodukten (BFH 19.3.19, VII R 13/18)

     

    • Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs (BFH 12.3.19, IX R 34/17)

     

    • Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden (BFH 12.6.19, X R 38/17)

     

    • Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben (BFH 10.4.19, XI R 4/17)
    Quelle: ID 46046988