· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe. |
Im Einzelnen:
- Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe (BFH 13.3.19, I R 18/19; EuGH-Vorlage)
- Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen (BFH 22.5.19, II R 24/16)
- Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum (BFH 22.5.19, II R 20/17)
- Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten (BFH 17.7.19, III R 24/16)
- Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft (BFH 3.7.19, VI R 49/16)
- Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers (BFH 1.8.19, VI R 32/18)
- Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe (BFH 30.4.19, VII R 14/18)
Quelle: ID 46200006