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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe (BFH 13.3.19, I R 18/19; EuGH-Vorlage)

     

    • Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen (BFH 22.5.19, II R 24/16)

     

    • Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum (BFH 22.5.19, II R 20/17)

     

    • Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten (BFH 17.7.19, III R 24/16)

     

    • Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft (BFH 3.7.19, VI R 49/16)

     

    • Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers (BFH 1.8.19, VI R 32/18)

     

    • Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch Subunternehmen ausgeübte Bautätigkeit als Produzierendes Gewerbe (BFH 30.4.19, VII R 14/18)

     

    • Rechnung i. S. d. § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis eines negativen Steuerbetrags (BFH 26.6.19, XI R 5/18)
    Quelle: ID 46200006