· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken. |
Im Einzelnen:
- Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften (BFH 19.6.19, I R 32/17)
- Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung (BFH 23.10.19, V R 46/17)
- Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten (BFH 13.11.19, V R 5/18)
- Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken (BFH 13.11.19, V R 9/18)
- Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht (BFH 13.11.19, V R 30/18)
- Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (BFH 15.10.19, V R 29/19 [V R 44/16])
- Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend (BFH 17.9.19, VII R 5/18)
- Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers (BFH 3.9.19, IX R 8/18)
- Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar (BFH 3.9.19, IX R 12/18)
- Auslegung von Einspruchsschreiben (BFH 29.10.19, IX R 4/19)
- Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids (BFH 21.8.19, X R 16/17)
- Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug ‒ handelsübliche Bezeichnung (BFH 10.7.19, XI R 28/18)
Quelle: ID 46306257