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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften (BFH 19.6.19, I R 32/17)

     

    • Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung (BFH 23.10.19, V R 46/17)

     

    • Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten (BFH 13.11.19, V R 5/18)

     

    • Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken (BFH 13.11.19, V R 9/18)

     

    • Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht (BFH 13.11.19, V R 30/18)

     

    • Anforderungen zur Leistungsbeschreibung und zum Leistungszeitpunkt für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (BFH 15.10.19, V R 29/19 [V R 44/16])

     

    • Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend (BFH 17.9.19, VII R 5/18)

     

    • Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne Übernahme der Darlehen des Rechtsvorgängers (BFH 3.9.19, IX R 8/18)

     

    • Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar (BFH 3.9.19, IX R 12/18)

     

    • Auslegung von Einspruchsschreiben (BFH 29.10.19, IX R 4/19)

     

    • Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids (BFH 21.8.19, X R 16/17)

     

    • Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug ‒ handelsübliche Bezeichnung (BFH 10.7.19, XI R 28/18)
    Quelle: ID 46306257