· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht erfolgte Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind. |
Im Einzelnen:
- Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden ‒ Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks (BFH 16.6.20, VIII R 12/17)
- Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG (BFH 28.5.20, IV R 11/18)
- Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk (BFH 26.5.20, VII R 58/18)
- Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs (BFH 6.5.20, II R 11/19)
- Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind (BFH 28.4.20, VI R 43/17)
Quelle: ID 46844455