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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht erfolgte Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden ‒ Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks (BFH 16.6.20, VIII R 12/17)

     

    • Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG (BFH 28.5.20, IV R 11/18)

     

    • Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk (BFH 26.5.20, VII R 58/18)

     

    • Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs (BFH 6.5.20, II R 11/19)

     

    • Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind (BFH 28.4.20, VI R 43/17)
    Quelle: ID 46844455