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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes „Erasmus+“. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Haftung bei Forderungsabtretung (BFH 23.7.20, V R 44/19)

     

    • Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft (BFH 23.7.20, V R 32/19)

     

    • Zur Steuerfreiheit von Leistungen, die für die vollzeitige Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen gezahlt werden (BFH 14.7.20, VIII R 27/18)

     

    • Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes „Erasmus+“ (BFH 1.7.20, III R 51/19)

     

    • Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz (BFH 16.6.20, VIII R 9/18)

     

    • Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Ermittlung des Aufgabegewinns (BFH 16.6.20, VIII R 15/17)

     

    • Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet (BFH 27.5.20, II R 38/18)

     

    • Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.4.20, III R 25/19 ‒ Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes (BFH 22.4.20, III R 61/18)

     

    • Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular (BFH 22.4.20, III R 25/19)

     

    • Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils zur Schenkungsteuer (BFH 19.2.20, II R 32/17)

     

    • Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004 (BFH 18.12.19, I R 33/17)

     

    • Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts (BFH 6.11.19, I R 32/18)
    Quelle: ID 46949613