· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes „Erasmus+“. |
Im Einzelnen:
- Haftung bei Forderungsabtretung (BFH 23.7.20, V R 44/19)
- Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft (BFH 23.7.20, V R 32/19)
- Zur Steuerfreiheit von Leistungen, die für die vollzeitige Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen gezahlt werden (BFH 14.7.20, VIII R 27/18)
- Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes „Erasmus+“ (BFH 1.7.20, III R 51/19)
- Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz (BFH 16.6.20, VIII R 9/18)
- Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Ermittlung des Aufgabegewinns (BFH 16.6.20, VIII R 15/17)
- Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet (BFH 27.5.20, II R 38/18)
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.4.20, III R 25/19 ‒ Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes (BFH 22.4.20, III R 61/18)
- Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular (BFH 22.4.20, III R 25/19)
- Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils zur Schenkungsteuer (BFH 19.2.20, II R 32/17)
- Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004 (BFH 18.12.19, I R 33/17)
- Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts (BFH 6.11.19, I R 32/18)
Quelle: ID 46949613