· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den ermäßigten Steuersatz für Techno- und House-Konzerte. |
Im Einzelnen:
- Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern (BFH 13.8.20, VI R 1/17)
- Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten (BFH 23.7.20, V R 17/17)
- Ermäßigter Steuersatz für Techno- und House-Konzerte (BFH 10.6.20, V R 16/17)
- Vorsteuervergütung im Insolvenzeröffnungsverfahren (BFH 23.7.20, V R 26/19)
- Ablaufhemmung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen (BFH 23.7.20, V R 37/18)
- Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit (BFH 23.7.20, V R 40/18)
- Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben (BFH 14.7.20, VIII R 28/17)
- Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung der Wohnsitzfiktion bei nachrangiger Zuständigkeit Deutschlands (BFH 1.7.20, III R 22/19)
- Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG (BFH 16.6.20, VIII R 4/20 [VIII R 49/11])
Quelle: ID 46964499