· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. |
Im Einzelnen:
- Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften (BFH 4.8.20, VIII R 24/17)
- Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören (BFH 30.7.20, III R 24/18)
- Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung (BFH 22.7.20, II R 15/18)
- Gewinnermittlung nach der Tonnage ‒ Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft (BFH 16.7.20, IV R 3/18)
- Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer im Ausland belegenen Immobilie (BFH 14.7.20, VIII R 37/16)
- Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger (BFH 7.7.20, X R 13/19)
- Wegfall des Verschonungsabschlags (BFH 1.7.20, II R 19/18)
- Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (BFH 16.6.20, VIII R 29/19)
- Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (BFH 16.6.20, VIII R 29/17)
- Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten (BFH 16.6.20, VIII R 1/17)
Quelle: ID 46986318