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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften (BFH 4.8.20, VIII R 24/17)

     

    • Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören (BFH 30.7.20, III R 24/18)

     

    • Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung (BFH 22.7.20, II R 15/18)

     

    • Gewinnermittlung nach der Tonnage ‒ Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft (BFH 16.7.20, IV R 3/18)

     

    • Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer im Ausland belegenen Immobilie (BFH 14.7.20, VIII R 37/16)

     

    • Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger (BFH 7.7.20, X R 13/19)

     

    • Wegfall des Verschonungsabschlags (BFH 1.7.20, II R 19/18)

     

    • Billigkeitserlass nach § 34c Abs. 5 EStG bis zur Festsetzungsverjährung (BFH 17.6.20, I R 7/18)

     

    • Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (BFH 16.6.20, VIII R 29/19)

     

    • Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (BFH 16.6.20, VIII R 29/17)

     

    • Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten (BFH 16.6.20, VIII R 1/17)
    Quelle: ID 46986318