· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verschonung von Betriebsvermögen. |
Im Einzelnen:
- Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung (BFH 31.3.21, VI R 2/19)
- Verschonung von Betriebsvermögen (BFH 23.2.21, II R 34/19)
- Zur Zusammenfassung kommunaler Bäder- und Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (BFH 16.12.20, I R 41/17)
- Zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften (BFH 16.12.20, I R 50/17)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte (BFH 2.12.20, II R 22/18)
- Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters (BFH 1.12.20, VIII R 21/17)
- Veräußerungserlös aus der Managementbeteiligung eines Arbeitnehmers als Einkünfte aus Kapitalvermögen (BFH 1.12.20, VIII R 40/18)
Quelle: ID 47435746