· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU. |
Im Einzelnen:
- Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung (BFH 21.12.21, IV R 15/19)
- Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung ‒ Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung (BFH 16.12.21, VI R 41/18)
- Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung zwischen Personengesellschaften (BFH 23.11.21, VIII R 8/18)
- Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (BFH 23.11.21, VIII R 17/19)
- Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers (BFH 4.11.21, VI R 29/19)
- Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU (BFH 27.10.21, X R 11/20)
- Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU (BFH 27.10.21, X R 28/20)
- Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen ‒ Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 S. 2 KStG ‒ Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach Rückgabe von Fondsanteilen im Jahr 2005 (BFH 29.9.21, I R 40/17)
- Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft (BFH 19.8.21, X R 4/19)
- Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG (BFH 18.8.21, XI R 43/20)
Quelle: ID 48060651