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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung (BFH 21.12.21, IV R 15/19)

     

    • Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung ‒ Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung (BFH 16.12.21, VI R 41/18)

     

    • Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung zwischen Personengesellschaften (BFH 23.11.21, VIII R 8/18)

     

    • Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (BFH 23.11.21, VIII R 17/19)

     

    • Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung (BFH 18.11.21, V R 4/21 [V R 41/17])

     

    • Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers (BFH 4.11.21, VI R 29/19)

     

    • Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU (BFH 27.10.21, X R 11/20)

     

    • Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU (BFH 27.10.21, X R 28/20)

     

    • Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen ‒ Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 S. 2 KStG ‒ Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach Rückgabe von Fondsanteilen im Jahr 2005 (BFH 29.9.21, I R 40/17)

     

    • Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft (BFH 19.8.21, X R 4/19)

     

    • Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG (BFH 18.8.21, XI R 43/20)
    Quelle: ID 48060651