· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien (sog. Cum/Ex-Geschäfte). |
Im Einzelnen:
- „Vermietung“ von virtuellem Land in einem Online-Spiel (BFH 18.11.21, V R 38/19)
- Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage (BFH 18.11.21, V R 17/20)
- Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung (BFH 4.11.21, VI R 22/19)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr (BFH 28.10.21, III R 17/20)
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH 28.10.21, III R 17/20 (Fallvariante für das Jahr der Trennung) ‒ Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung (BFH 28.10.21, III R 57/20)
- Auslegung der Begriffe „Überführung“ bzw. „Übertragung“ in § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG bei Formwechsel (BFH 27.10.21, I R 39/19)
- Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten Grundstücks (BFH 26.10.21, IX R 5/21)
- Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH 20.10.21, XI R 10/21)
- Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BFH 19.10.21, VII R 26/20)
- Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien (BFH 2.2.22, I R 22/20)
Quelle: ID 48104263