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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien (sog. Cum/Ex-Geschäfte). |

     

    Im Einzelnen:

     

    • „Vermietung“ von virtuellem Land in einem Online-Spiel (BFH 18.11.21, V R 38/19)

     

    • Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage (BFH 18.11.21, V R 17/20)

     

    • Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung (BFH 4.11.21, VI R 22/19)

     

    • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr (BFH 28.10.21, III R 17/20)

     

    • Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH 28.10.21, III R 17/20 (Fallvariante für das Jahr der Trennung) ‒ Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung (BFH 28.10.21, III R 57/20)

     

    • Auslegung der Begriffe „Überführung“ bzw. „Übertragung“ in § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG bei Formwechsel (BFH 27.10.21, I R 39/19)

     

    • Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten Grundstücks (BFH 26.10.21, IX R 5/21)

     

    • Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH 20.10.21, XI R 10/21)

     

    • Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BFH 19.10.21, VII R 26/20)

     

    • Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien (BFH 2.2.22, I R 22/20)
    Quelle: ID 48104263