· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung. |
Im Einzelnen:
- Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche (BFH 23.3.22, III R 14/21)
- Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung (BFH 16.3.22, VIII R 33/18)
- Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung (BFH 16.3.22, VIII R 19/19)
- Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung (BFH 13.1.22, I R 15/21)
Quelle: ID 48427351