· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen. |
Im Einzelnen:
- Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG (BFH 27.4.22, II R 9/20)
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen (BFH 12.4.22, VI R 2/20)
- Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ in Einbringungsfällen (BFH 12.4.22, VIII R 35/19)
- Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit ‒ Einstellung des „bisherigen“ (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem „neuen“ (vermögensverwaltenden) Betrieb (BFH 10.2.22, IV R 6/19)
Quelle: ID 48479047