· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Kindergeld und die Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung. |
Im Einzelnen:
- Kindergeld; Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung (BFH 7.4.22, III R 22/21)
- Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer (BFH 5.4.22, VII R 52/20)
- „Sendelizenz“ nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut (BFH 22.3.22, IV R 13/18)
- (Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen (BFH 17.3.22, XI R 5/19)
- Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung (BFH 17.3.22, XI R 39/19)
- Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks (BFH 17.3.22, XI R 23/21 [XI R 4/21])
- Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes (BFH 15.3.22, V R 46/19)
Quelle: ID 48498960