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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Kindergeld und die Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Kindergeld; Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung (BFH 7.4.22, III R 22/21)

     

    • Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer (BFH 5.4.22, VII R 52/20)

     

    • „Sendelizenz“ nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut (BFH 22.3.22, IV R 13/18)

     

    • (Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen (BFH 17.3.22, XI R 5/19)

     

    • Reichweite einer Erledigungserklärung; Teileinspruchsentscheidung (BFH 17.3.22, XI R 39/19)

     

     

    • Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes (BFH 15.3.22, V R 46/19)

     

    • Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts (BFH 8.12.21, I R 47/18)
    Quelle: ID 48498960