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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an eine geringfügig beteiligte Genossin. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR ‒ Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1, § 52 Abs. 23 S. 1 EStG i. d. F. des WElektroMobFördG (BFH 30.6.22, IV R 42/19)

     

    • Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin (BFH 29.6.22, III R 19/21)

     

    • Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13 bis 15 UStG n. F.) (BFH 15.3.22, V R 35/20)
    Quelle: ID 48706035