· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an eine geringfügig beteiligte Genossin. |
Im Einzelnen:
- Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR ‒ Verfassungsmäßigkeit der § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 1 und S. 2 Alt. 1, § 52 Abs. 23 S. 1 EStG i. d. F. des WElektroMobFördG (BFH 30.6.22, IV R 42/19)
- Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin (BFH 29.6.22, III R 19/21)
Quelle: ID 48706035