· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn. |
Im Einzelnen:
- Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist (BFH 22.9.22, III R 23/21)
- Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum (BFH 22.6.22, XI R 46/20)
- Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn (BFH 21.6.22, VI R 20/20)
- Ein Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ i. S. d. § 9 Abs. 2 S. 2 EStG (BFH 9.6.22, VI R 26/20)
Quelle: ID 48718675