· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde. |
Im Einzelnen:
- Bestimmung des herrschenden Unternehmens i. S. d. § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen (BFH 28.9.22, II R 13/20)
- Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde (BFH 28.9.22, II R 32/20)
- Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs (BFH 28.9.22, VIII R 6/19)
- Kindergeldanspruch; Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG (BFH 22.9.22, III R 37/21)
- Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente (BFH 31.8.22, X R 29/20)
- Unterbrechung der Verjährung ‒ Pfändung im Arrestverfahren ‒ schriftliche Geltendmachung des Haftungsanspruchs (BFH 23.8.22, VII R 46/20)
- Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen (BFH 22.6.22, XI R 32/21 [XI R 6/19])
Quelle: ID 48799678