· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses. |
Im Einzelnen:
- Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses (BFH 28.9.22, VIII R 20/20)
- Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der AfA; Wahl der Wertermittlungsmethode (BFH 20.9.22, IX R 12/21)
- Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises (BFH 24.8.22, II R 14/20)
- Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags ‒ Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG (BFH 13.7.22, I R 42/18)
- Spende an Tochtergesellschaft ‒ Abgrenzung zur verdeckten Einlage (BFH 13.7.22, I R 52/20)
- Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre (BFH 1.6.22, VII R 37/20
- Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe (BFH 6.4.22, X R 28/19)
Quelle: ID 48958958