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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Zur Zulässigkeit einer im Jahr 2022 von einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegten Revision (BFH 25.10.22, IX R 3/22)

     

    • Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (BFH 28.9.22, X R 7/21)

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von „Marktgebühren“ einer Erzeugergenossenschaft (BFH 13.9.22, XI R 8/20)

     

    • Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen (BFH 24.08.22, XI R 25/20)

     

    • Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 S. 1 AO (BFH 3.8.22, XI R 11/19)

     

    • Erweiterung einer Anschlussprüfung (BFH 3.8.22, XI R 32/19)
    Quelle: ID 48971574