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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer wirksamen förmlichen Zustellung auch während der COVID-19-Pandemie. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung (BFH 25.10.22, VIII R 1/19)

     

    • Wirksame förmliche Zustellung setzt auch während der COVID-19-Pandemie den Versuch einer Übergabe des Schriftstücks voraus (BFH 19.10.22, X R 14/21)

     

    • Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung (BFH 29.9.22, V R 4/20)

     

    • Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells (BFH 29.9.22, V R 29/20)

     

    • Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH 20.9.22, IX R 29/21)

     

    • Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen (BFH 8.9.22, V R 26/21)

     

    • Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung (BFH 24.8.22, XI R 3/22)

     

    • Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung (BFH 18.8.22, V R 15/20)

     

    • Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH 3.8.22, XI R 44/20)

     

    • Private Veräußerungsgeschäfte ‒ Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns (BFH 19.7.22, IX R 20/21)

     

    • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel (BFH 1.6.22, III R 56/20)

     

    • Hinzurechnung von Beförderungskosten bei passiver Veredelung (BFH 1.6.22, VII R 3/20)
    Quelle: ID 48988577