· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. |
Im Einzelnen:
- Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung gegenüber einem Gesellschafter, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist (BFH 30.11.22, VIII R 27/19)
- Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde (BFH 17.11.22, V R 12/20)
- Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. (BFH 17.11.22, V R 23/20)
- Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren (BFH 12.10.22, II R 7/20)
- Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG (BFH 13.9.22, XI R 33/20)
- Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer (BFH 30.8.22, X R 17/21)
- Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (BFH 17.1.23, IX R 15/20)
Quelle: ID 49047291