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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung gegenüber einem Gesellschafter, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist (BFH 30.11.22, VIII R 27/19)

     

    • „Kosten für den Vermögensübergang“ in § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006 (BFH 23.11.22, I R 25/20)

     

    • Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde (BFH 17.11.22, V R 12/20)

     

    • Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. (BFH 17.11.22, V R 23/20)

     

     

    • Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren (BFH 12.10.22, II R 7/20)

     

    • Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG (BFH 13.9.22, XI R 33/20)

     

    • Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer (BFH 30.8.22, X R 17/21)

     

    • Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags (BFH 17.1.23, IX R 15/20)
    Quelle: ID 49047291